Laut Ortssatzung ist jeder Anlieger verpflichtet wöchentlich seinen Bürgersteig samt Straßenanteil zu kehren. Während der Herbstmonate steigt das Unfallrisiko durch herabfallendes Laub auf Wegen und Straßen. Insbesondere durch glitschiges Laub kann es zu Stürzen bei Passanten auf Bürgersteigen kommen.
Ganz gleich ob Bürgersteige, Privatstraßen, Wohnanlagen oder Gewerbegrundstücke, mit unseren modernen Kehrmaschinen, sorgen wir für die schnelle und effiziente Reinigung der entsprechenden Flächen. Mittels eines Reinigungsvertrages können Sie uns Ihre Kehrpflichten übertragen. Wir sorgen dafür, dass die gewünschten Flächen turnusmäßig gereinigt und der Kehricht fachgerecht entsorgt wird.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot. Nachricht genügt.
Damit Sie sich nur mit den angenehmen Seiten Ihres
Stadteil- und Straßenfestes
befassen können, übernehmen wir die anschließende Reinigung der Straße und
die Entsorgung des angefallenen Mülls.
Während der Dauer von
Baumaßnahmen
(z.B. Erdarbeiten) übernehmen wir die
regelmäßige Kehrung der verschmutzten Straßenteile,
auch von Grobschmutz und entsorgen alles sachgemäß.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot. Nachricht genügt.
Ob Tiefgarage oder Parkhaus von Wohnanlagen, Firmengebäuden oder öffentlichen Gebäuden. Wir sorgen für die regelmäßige Reinigung der Fahrbahnen, Fußwege und Außenflächen. Unsere Kehrmaschinen sind insbesondere auf die niedrigen Durchfahrtshöhen (1,90 m) von Tiefgaragen und Parkhäusern angepasst.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot. Nachricht genügt.
Weitere Informationen zur Rechtslage finden Sie unter Gerichtsurteile.
| Hofheim | 06192 - 74 55 |
| Frankfurt | 069 - 85 09 44 77 |
| Wiesbaden | 0611 - 9 73 33 58 |
| Taunus | 06082 - 91 08 38 |
| Fax | 06192 - 65 22 |
| E-mail: mail@backhus-kg.de | |