Alle nicht unter Bauschutt fallenden, verwertbaren und
auch nicht
verwertbaren Stoffe aus Bautätigkeiten,
außer biologisch abbaubaren
Abfällen, werden unter der
Abfallart
"gemischte Baustellenabfälle"
eingeordnet.
Glaswolle und Steinwolle muss sortenrein in PE-Säcken verpackt sein. Ein Untermischen mit anderen Materialien hat zu unterbleiben.
Sondermüll wie beispielsweise asbesthaltige Eternitplatten, Fassaden- und
Dachplatten, Rohre, Blumenkästen, Brandschutzplatten, aber auch Farben,
Bahnschwellen usw. entsorgen wir nicht.
Gerne benennen wir Ihnen auf Anfrage spezielle Entsorgungsbetriebe für
Sondermüll.
Sollten Sie ein Abfallgemisch nicht zuordnen können senden Sie uns eine E-Mail.
| Hofheim | 06192 - 74 55 |
| Frankfurt | 069 - 85 09 44 77 |
| Wiesbaden | 0611 - 9 73 33 58 |
| Taunus | 06082 - 91 08 38 |
| Fax | 06192 - 65 22 |
| E-mail: mail@backhus-kg.de | |